Diskutiere "Kleine" Rechtsfrage bzg. fehlender Treiber im Windows 7 Treiber & Hardware Forum im Bereich Windows 7; Folgender Sachverhalt:
- Betriebssystem ist als 32 und 64 Bit Version auf dem Markt
- man kauft z.B. einen Drucker, bei dem als OS z.B. ...
- Betriebssystem ist als 32 und 64 Bit Version auf dem Markt
- man kauft z.B. einen Drucker, bei dem als OS z.B. Vista (ohne Vermerk 32/64 Bit) angegeben wird
- nacheiniger Zeit der Nutzung des 32 Bit OS wechselt man auf die 64 Bit Variante und stellt fest, dass das Gerät treiberseitig nicht unterstützt wird
- Anfrage bei Support bestätig den Sachverhalt
Gibt es an diesem Punkt die Möglichkeit auf Wandlung/Preisminderung oder Rückgabe?
Wer kennst sich hier aus? (Bitte keine ich glaube "...." Posts!)
Du kannst veruchen das ganze Unter kullanz mit dem Händler / Hersteller klären.
Rechtlich hast du die Möglichkeit das ganze anzufechen auf der Tatsache das du einem Irrtum unterlegen bist (BGB §119 ff).
Aber du hättest dich auch im vornherrein Informieren können --> so könnte es die gegenseite auslegen.
Meine Variante währe auf jedenfall mit dem Hersteller oder Händler zu Reden und so eine Einigung zu finden.
Rechtlich hast du da vermutlich nicht viele Chanchen.
Per Kontakt habe ich bereits mal mit dem Hersteller gesprochen.
Man habe keine 64 Bit-Treiber und wenn man das als Mangel sieht, dann solle man sich mit dem Händler in Verbindung setzten. - Toll, als ob der Treiber hätte. Und die Produktseite gibt es natürlich auch nicht mehr, so das auf diesem Weg auch keiin Nachweis über mangelnde Info gemacht werden kann.
leider liegen uns für dieses Modell keine 64-Bit-Treiber vor.
Sie können den Drucker jedoch mit einem allgemeinen Postscript-Treiber
oder mit dem Treiber eines HP Laserjet (z.B. HP LJ 5) betreiben, diese
sollten im Betriebssystem bereits enthalten sein.
Sorry, aber irgendwie ist das aber für mich "NIX"!
Drucken geht bereits per Treiber aus W7. Nur ist das eben ein Multifunktionsgerät und da hängt halt noch etwas mehr dran.
Da finde ich es schon echt schwach von einem großen Hersteller, wenn jetzt noch nicht mal Vista 64Bit Treiber verfügbar sind (von W7 will ich ja noch nicht mal reden)!
Von daher bleibe ich dabei: Ich fühle mich als Kunde bei OKI nicht gut aufgehoben und werde dort auch recht sicher nichts mehr kaufen.
BTW: Arbeitest du bei OKI, oder hast du ein ähnliches Problem?
Support anschreiben habe ich auch 2 mal versucht. Beim ersten mal habe ich den Fehler gemacht und nach 64 Bit Treibern für W7 gefragt. Da bin ich nätürlich gleich falsch gewesen.
Also 2. Anlauf mit Treibern für Vista 64Bit - ist ja schon langegenug auf dem Markt. Und siehe da: Für 64 Bit hat OKI nichts. SAUEREI wie ich finde!.
Also erstmal gibt es die einjährige Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) und die mindestens zweijährige Herstellergarantie (zumindest wenn die Ware in der EU gekauft wurde). Während der Sachmangelhaftung ist der Händler zuständig und in dem mindestens einen verbleibenden Jahr der Hersteller, wenn kein Straftatbestand des Händlers vorliegt. Ohne einen qualifizierten Kaufbeleg brauchst Du allerdings gar nicht weiterlesen.
In Deinem Fall handelt es sich auf jeden Fall um einen versteckten Mangel, der natürlich erst nach dem Bekanntwerden, dann aber unverzüglich, beim Händler oder/und Hersteller angezeigt werden muss. Da zur Produktveröffentlichung bekannt war, dass es zwei Varianten von Vista (32- und 64-Bit) gibt, wäre zu Prüfen, ob der Tatbestand der eventuell auch arglistigen Täuschung im Rahmen der Produkt- oder Beraterhaftung vorliegt.
Da sich kein namhaftes Großunternehmen negative Presse wegen eines ca. 100-€-Gerätes einhandeln will, kannst Du hier schon auf Kulanz hoffen. Auf Win7-Treiber hast Du allerdings keinen Anspruch. Hierzu einen Rechtsanwalt zu konsultieren, würde die hierdurch entstehenden Kosten nicht rechtfertigen, da sich dieser bei diesem Streitwert nur auf ein höheres Honorar einlassen wird.
Also erstmal den Mangel schriftlich mit Fax-Sendebericht oder Einschreiben mit Rückschein anzeigen und zur Nachbesserung bezüglich einer 64-Bit-Treiber-Bereitsstellung mit einer Frist von 14 Tagen auffordern und auf Reaktion warten. Nach fruchtlosem Ablauf der 14 Tage eine weitere Nachfrist mit gleicher Dauer setzen und juristische Konsequenzen wegen Sachmangelhaftung bzw. Garantie und Täuschung nach fristablauf avisieren. Auch die Nachfrist muss via Fax-Sendebericht oder Rückschein nachweisbar sein.
Auch die Presseandrohung ist oft ein wirksames Mittel. Eine polizeiliche Anzeige würde ich mir auch vorbehalten, da hier bei Weigerung eine arglistige Täuschung zu Bereicherungszwecken des Herstellers unterstellt werden kann. Der Tatbestand des Betruges wäre auch erfüllt, da OKI den Drucker bestimmt in wesentlich geringeren Stückzahlen verkauft hätte, als es tatsächlich passiert ist, wenn die getäuschten Käufer zum Anschaffungszeitpunkt gewußt hätten, dass die 64-Bit-Version von Vista nicht unterstützt wird.
Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage gegen OKI erhebt, bist Du nur noch Nebenkläger, der allerdings von dem fallenden Urteil profitieren wird. Also lieber zur Polizei, als zum Rechtsanwalt. Als Privatperson nach BGB ist Dein Gerichtsstand der Wohnort und der Tatort der Ort des Händlergeschäfts.
Sollte sich herausstellen, dass die Täuschung bzw. der Betrug von OKI vorsätzlich geplant worden ist, befindet sich der Tatort zumindest für die Staatsanwaltschaft beim deutschen Sitz von OKI.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Feedback wäre interessant.
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