Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation


Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

Diskutiere Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation im Windows 7 Installation & Upgrade Forum im Bereich Windows 7; Hallo zusammen, Soweit ich weiß gab es unter Windows XP Professional die Möglichkeit, das System jeweils einmal physikalisch und einmal virtuell zu installieren (wenngleich man ...


Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

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  1. #1

    Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    Hallo zusammen,

    Soweit ich weiß gab es unter Windows XP Professional die Möglichkeit, das System jeweils einmal physikalisch und einmal virtuell zu installieren (wenngleich man die auch nicht GLEICHZEITIG nutzen durfte).

    Gibt es eine Windows 7-Lizenz, die das auch erlaubt?

    Danke und Gruß,
    Martin

    •   



       

  2. #2
    stealther

    AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    Hallo Martin,

    es sollte kein Problem sein, ein BS - auch nicht Win7 - auf einer virtuellen Maschine zu installieren.

    Lizenzbestimmungen & Antworten - Microsoft

  3. #3
    Themenstarter

    AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    Da hast Du mich nun leider falsch verstanden.

    Dass man es grundsätzlich in einer VM installieren kann, weiß ich. Meine Frage ist eher:
    Ich nutze Windows und Linux als Dualboot (beide physikalisch auf Platte). Manchmal benötige ich unter Linux ein Windowsprogramm und will dafür nicht neu booten. Daher möchte ich das gleiche windows unter Linux in eine VM installieren. Nutzen kann ich natürlich immer nur eins. Entweder das physische, oder das virtuelle. Niemals beide gleichzeitig.

    Gibt es eine Windows7 Lizenz, die das Szenario ermöglicht?

  4. #4

    Beitrag AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    @ Gibt es eine Windows 7-Lizenz, die das auch erlaubt?

    Dazu ein nein
    Ist wie Windows auf einen Rechner und deinem Laptop.
    Da könnte man ja auch nur eins gleichzeitig benutzen .

    Du würdest ja Windows doppelt installiert haben.
    Einmal auf der Festplatte und einmal Virtuell nutzen.
    Diese Virtuelle System könnte man dann ja auch Zweckentfremden.
    Lösche das Windows auf der Festplatte dann kannst du das Virtuelle legal benutzen.
    Du du es eh nur für ein oder Zwei Programme brauchst wäre die andere Installation ja eh überflüssig.

  5. #5

    AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    Zitat Zitat von smartysmart34 Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Windows7 Lizenz, die das Szenario ermöglicht?
    Zumindest unterscheiden sich die Lizenzbedingungen von "Starter" und den anderen Versionen. Die Lizenzbestimmungen der unterschiedlichen Versionen kann man sich hier als PDF-Datei herunterladen. Bei der Starter Version steht:

    Zitat Zitat von Starter Lizenzbestimmungen
    2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
    a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

    3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
    d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Sie sind nicht berechtigt, die auf dem lizenzierten Computer installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderen emulierten) Hardwaresystems zu verwenden.
    • Heißt das nun, daß man die Version, die auf dem lizenzierten Computer installiert ist, nicht gleichzeitig in einer virtuellen Maschine verwenden darf ?
    • Oder heißt das, daß man die Starter Version überhaupt nicht in einer virtuellen Maschine verwenden darf ?
    • Oder heißt das, daß man für die virtuelle Maschine eine weitere Lizenz benötigt ?
    Denn bei den anderen Versionen Home Basic, Home Premium, Professional und Ultimate lauten die Lizenzbestimmungen anders – nämlich so:
    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
    a. Eine Kopie pro Computer. Außer wie in Ziffer 2 (b) (Anmerkung: Family Pack) weiter unten erlaubt, sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

    3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
    d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.
    Bedeutet das, daß man bei den anderen Versionen die gleiche Lizenz in eine virtuelle Maschine installieren darf ? Aber was bedeutet hier das "Statt ..." ?

  6. #6

    AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    @
    Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.


    Das " statt " heißt im Grunde nichts anderes als entweder oder .
    Anstatt kennt der Englische Sprachgebrauch nicht
    Ist allerdings vom Englischen ins deutsche übersetzt daher das bisschen Wirrwarr

    Endwerder Installiert auf der Festplatte und Virtuell eine zweite Lizenz

    oder auf der Platte Linux und virtuell Win 7

    Das würde MS aber nicht so schreiben *gg*
    Linux Gegner
    Schön das du dir mal die Mühe gemacht hast das so zu zitieren.
    Es läuft im Grunde immer wieder darauf hinaus das mit einer Lizenz nur ein Gerät benutzt werden darf.

    Nimmt man es ganz eng

    " Zitat von Starter Lizenzbestimmungen
    2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
    a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“."

    dürfte ein User nicht einmal die Starter vom Netbook ( Beispiel ) löschen und auf sein Laptop oder PC installieren.

  7. #7

    AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    Zitat Zitat von Netz_Husky Beitrag anzeigen
    Das " statt " heißt im Grunde nichts anderes als entweder oder .
    Anstatt kennt der Englische Sprachgebrauch nicht
    Anstatt = Instead (und so lautet es in den englischen Lizenzbestimmungen).

    Was mich irritiert ist die Formulierung:

    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
    d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.
    Dort taucht die Beschreibung "lizenzierter Computer" auf. Das ist nach 2. ein Computer, auf dem Windows 7 schon installiert ist. Mit anderen Worten: Auf einem Computer, auf dem Windows 7 installiert ist ("lizenzierter Computer") ist es erlaubt, Windows 7 in nur einer virtuellen Maschine laufen zu lassen. (Zusatzfrage: Wie oft darf man Windows 7 in dieser einen virtuellen Maschine laufen lassen ?)

    Korrekterweise müßte es vermutlich so lauten:
    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.
    d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf einem Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf einem Computer zu installieren und zu verwenden.
    Zitat Zitat von Netz_Husky Beitrag anzeigen
    Es läuft im Grunde immer wieder darauf hinaus das mit einer Lizenz nur ein Gerät benutzt werden darf.
    Begib dich da mal nicht aufs Glatteis mit der Formulierung:
    "Eine Lizenz pro Computer"
    Denn genau das würde ja bedeuten, daß man eine Lizenz sowohl als reale Installation als auch in einer virtuellen Maschine benutzen kann: Es ist ja ein Computer und eine Lizenz. Und es müßten dann auch parallel Installationen in weitere Partitionen möglich sein. Aber dagegen hat Microsoft etwas – sie definieren einfach eine Partition als eigenständigen Computer:

    Zitat Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
    1. ÜBERBLICK.
    b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.
    Das renommierte Computermagazin c't hatte mal eine Anleitung zur parallel Installation veröffentlicht – und dort war kein Hinweis darauf, daß das illegal sei:
    Windows Ultimate kann man ja direkt aus einer VHD-Datei heraus booten – also ohne virtuelle Maschine. Mit dem Windows eigenem Image-Programm kann man eine Datensicherung seiner kompletten und aktivierten Installation machen. Die Backup-Datei ist dabei praktischerweise schon eine VHD-Datei. Diese VHD-Datei kann man anschließend ins Bootmenü aufnehmen und man hat dann zwei aktivierte Installationen – einmal die reale Installation und einmal eine parallel Installation in der VHD-Datei. Die VHD-Installation kann man dann z.B. zum testen von Software und Treibern verwenden. Denn die VHD-Installation verwendet exakt dieselbe Hardware wie die reale Installation.

  8. #8

    Idee AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    @ Das renommierte Computermagazin c't hatte mal eine Anleitung zur parallel Installation veröffentlicht – und dort war kein Hinweis darauf, daß das illegal sei:

    Das dort auch Azureus und Emule nicht illegal sind schreiben die dort auch nicht.

    Benutzt du es aber ( selbst legal ) bekommst du Probleme ( @ 1600 Euro ).
    Hatte ich schon hier mal erwähnt.

    Schick mal den letzten Beitrag zum MS Support .
    Auf die Antwort wäre ich gespannt

  9. #9
    stealther

    AW: Lizenzbestimmungen - Parallelinstallation

    Zitat Zitat von Netz_Husky Beitrag anzeigen
    @
    Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.


    Das " statt " heißt im Grunde nichts anderes als entweder oder .
    Anstatt kennt der Englische Sprachgebrauch nicht
    Ist allerdings vom Englischen ins deutsche übersetzt daher das bisschen Wirrwarr

    Endwerder Installiert auf der Festplatte und Virtuell eine zweite Lizenz

    oder auf der Platte Linux und virtuell Win 7

    Das würde MS aber nicht so schreiben *gg*
    Linux Gegner
    Schön das du dir mal die Mühe gemacht hast das so zu zitieren.
    Es läuft im Grunde immer wieder darauf hinaus das mit einer Lizenz nur ein Gerät benutzt werden darf.

    Nimmt man es ganz eng

    " Zitat von Starter Lizenzbestimmungen
    2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
    a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“."

    dürfte ein User nicht einmal die Starter vom Netbook ( Beispiel ) löschen und auf sein Laptop oder PC installieren.
    Doch, kennt man dort auch, ist ganz normale Umgangssprache; heisst dann instead of

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