Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Diskutiere Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion im Windows 7 Allgemeines Forum im Bereich Windows 7; Ich habe offensichtlich eine Vollversion direkt von Microsoft bekommen. Die kostet normalerweise so ca. 300 Euros. Bei Systembuilder-Versionen geht das wohl nicht. Bei Upgrades könnte ...
Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
AW: Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Ich habe offensichtlich eine Vollversion direkt von Microsoft bekommen. Die kostet normalerweise so ca. 300 Euros. Bei Systembuilder-Versionen geht das wohl nicht. Bei Upgrades könnte es eventuell auch gehen. Käme auf den Versuch an.
AW: Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Das dachte ich mir schon... Naja, verkauft bekomme ich meine Version wohl auch nicht mehr, da bereits aktiviert. Dann muss ich wohl warten, bis es endlich mal Softwareupdates für 64Bit Versionen gibt, oder aber in den saueren Apfel beißen und mir die 32Bit Version noch zusätzlich kaufen.
AW: Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Solange Du nur aktiviert hast, kannst Du die Software doch verkaufen. Du musst sie natürlich vorher bei Dir deinstallieren, da sie nur auf einem Rechner installiert sein darf.
AW: Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Zitat von pirol66
Hallo
Der Key geht für die 32 oder 64 bit Version. Man darf jedoch nur eine aktivieren.
Gruß pirol66
Das ist so nicht ganz korrekt. Du darfst nur eine von beiden installiert haben. So kannst Du z. B. die ersten 6 Monate mit der 32-Bit-Version arbeiten und den Key aktivieren. Wenn dann z. B. ausreichend Treiber für die von Dir verwendete Hardware verfügbar sind, kannst Du die 64-Bit-Version installieren und mit dem gleichen Key aktivieren. Natürlich musst Du dann aber die 32-Bit-Installation gleichzeitig löschen.
Also darfst Du beide benutzen und aktivieren, aber eben nicht gleichzeitig.
AW: Tausche meine 32- gegen eine 64-Bit-Ultimate-Vollversion
Zitat von dmichael
Das ist so nicht ganz korrekt. Du darfst nur eine von beiden installiert haben. So kannst Du z. B. die ersten 6 Monate mit der 32-Bit-Version arbeiten und den Key aktivieren. Wenn dann z. B. ausreichend Treiber für die von Dir verwendete Hardware verfügbar sind, kannst Du die 64-Bit-Version installieren und mit dem gleichen Key aktivieren. Natürlich musst Du dann aber die 32-Bit-Installation gleichzeitig löschen.
Also darfst Du beide benutzen und aktivieren, aber eben nicht gleichzeitig.
Für welche Edition gilt die Aussage nun? Ich habe meine 64Bit Version erst knappe 2 Wochen... Und zum Thema verkaufen: Meistens wird gefragt, ob die Version bereits aktiviert wurde und wenn man dann "ja" antwortet, dann springen die Interessenten ab.
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Zitat von infected
Für welche Edition gilt die Aussage nun? Ich habe meine 64Bit Version erst knappe 2 Wochen... Und zum Thema verkaufen: Meistens wird gefragt, ob die Version bereits aktiviert wurde und wenn man dann "ja" antwortet, dann springen die Interessenten ab.
Eine reine Aktivierung findet i. d. R. anonym über das Internet statt. D. h., dass die Lizenz nicht personenbezogen ist. Wenn Du Dich allerdings registriert hast, ist die Sachlage etwas anders.
Hintergrund bei dieser Sache ist, dass es vor einiger Zeit einen Rechtsstreit mit Microsoft gegeben hat, weil MS den Handel mit "gebrauchter" Software unterbinden wollte. MS hat jedoch die Auseinandersetzung verloren, da es sich sonst um einseitige Benachteiligung der Verbraucher bzw. Lizenznehmer handeln würde.
Bei registrierten Voll- oder Upgrade-Versionen könnte es jedoch Probleme beim Supportanspruch gegenüber MS geben.
Im Gegensatz hierzu beinhalten Systembuilder- und OEM-Versionen eh keinen Supportanspruch gegenüber MS, sondern immer nur gegenüber dem Hersteller der Hardware, die zusammen mit der SB- oder OEM-Version verkauft wurde.
Wenn Du also eine unregistrierte und nur aktivierte Systembuilder-Version hast, sind die Einwände Deiner potenziellen Käufer insofern unberechtigt.
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