Nein
Im Führungszeugnis stehen nur Einträge, wenn du verurteilt wurdest, bzw. eine Vorstrafe im Strafregister eingetragen ist.
Das FZ, das eine Behörde beantragen kann, stehen auch ältere Verfahren, Aktenzeichen zu diesen und Vorstrafen, die auch schon verbüßt sind; wenn sie nicht länger als zehn Jahre zurückliegen und somit der Löschung unterliegen.
Strafregister
Führungszeugnis
BZRG
Schufa
Nachtrag
Irrtümer betr. Schufa




