BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen


BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

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BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

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  1. #1

    Frage BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Würde mich mal interessieren, was Ihr so über dieses Urteil denkt, bzw. Eure Meinung zu diesem Thema (Urteil des BGH)
    (würde gerne sachlich diskutieren, aber falls "dumme Bemerkungen" oder hier Beleidigungen geschrieben werden, lasse ich den thread schließen Danke)

    „Hells Angels“ - BGH – Rocker nach tödlichen Schüssen auf Polizisten freigesprochen

    BGH Pressemitteilung zum Urteil
    (für die, die den Sachverhalt nicht kennen)

    Hier weitere Beiträge von Printmedien

    Westfälischer Anzeiger
    Hamburger Abendblatt

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  2. #2

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Was soll man da denken.... In Sachsen gibt es betreffs Neonazis immer wieder merkwürdige Urteile. Von Amtsgerichten in Bautzen und Pirna. Das waren im 3. Reich Nazihochburgen. Und die Nachkommen leben noch und sind heute Amtsricher. Noch Fragen ???

  3. #3
    Themenstarter
    Avatar von Kerberos

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Und was bitte hat das obige Urteil mit den von dir erwähnten Nazis oder der DDR zu tun?
    Oder wolltest du zum Ausdruck bringen, das BGH sei mit ehem. "Nazis" besetzt ... (wäre dann ja auch deine Meinung, würde mich aber sehr wundern).

  4. #4

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Mit der DDR nichts....
    Habe in Pirna gewohnt. Braun ist dort eine Standardfarbe.

  5. #5

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Meiner Meinung nach hätte er bestraft werden müssen, weil er einfach geschossen hat ohne direkt bedroht zu werden oder seinen gegner zu sehen ( er wusste ja nicht wer vor der Tür ist, hatte nur eine Vermutung )... es hätte ja auch ein Postbote oder ein Pfadfinder mit Keksen vor der Tür stehen können, extrem gesagt....

  6. #6
    Themenstarter
    Avatar von Kerberos

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    manny ...

    Die Pressemitteilung vlt. nicht richtig gelesen...?
    Morgens um 06 Uhr - an der Eingangstür "herumschraubend" - vermummt.
    Ich hätte wahrscheinlich zweimal durch die Tür geschossen (und mir vorher in die Hosen g.p.... vor Schreck) *scherz*
    Wieso haben sich die (SEK) Beamte(n) nicht als Polizei zu erkennen geben? POL ist verpflichtet, sich mit "Polizei"
    optisch oder auch verbal "auszuweisen"; gilt auch für solche Sondereinsätze. Noch gibt es Dienstvorschriften.

  7. #7
    Themenstarter
    Avatar von Kerberos

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Zitat Zitat von Seni_Kirsche Beitrag anzeigen
    Mit der DDR nichts....
    Habe in Pirna gewohnt. Braun ist dort eine Standardfarbe.
    Seni - ich kann dir nicht "folgen"...
    Weder hat dieses Urteil etwas mit "braun", noch mit "Pirna" noch mit "ollen Nazis" zu tun.
    Ich kann die von dir beschriebene Denkweise nicht nachvollziehen.

  8. #8

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Wenn ich dies lese:

    "Der Rocker schoss daraufhin gezielt durch die Tür"

    frage ich mich, woher die Zeitung ihre Infos bezieht.

    Man kann über die "Angels" denken was man will, aber bei solchen Einsätzen durch die Polizei sollten auch die planenden Beamten ein wenig mehr Sachverstand einsetzen.
    Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn plötzlich irgendwelche vermummten Gestalten an meiner Haustür rumwerkeln.

  9. #9

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    Na ich hoffe doch, Du ballerst nicht mit ner 45er rum.... weil Du ja gar keine haben darfst.

  10. #10
    Themenstarter
    Avatar von Kerberos

    AW: BGH Urteil: „Hells Angels“ - Mitglied freigesprochen

    @ fjbiker

    ... weil Du ja gar keine haben darfst ...
    Die Waffe des "Hells Angels" (Rocker, Mitgliedes, wie auch immer...) war ordnungsgemäß über einen Schützenverein angemeldet, eingetragen und er hatte hierfür eine WBK sowie einen Munitionserwerbschein. Daran lag das "eigentliche" Problem ja auch nicht.

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