Kleingedrucktes


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Kleingedrucktes

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  1. #1

    Kleingedrucktes

    Leider vergessen: Ich habe hier kürzlich eine Abkürzung ( drei Buchstaben, glaube ich) für das Kleingedruckte/ Bedingungen, denen man zustimmen muss, bevor man was installiert, lesen dürfen. Naja, das was sowieseo keiner liest - wie hieß das bitte nochmal?

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  2. #2

    AW: Kleingedrucktes

    Da ist etwas oberfaul
    Ich bin mir ganz sicher, dass gerade Du weisst, was Allgemeine Geschäftsbedingungen sind *lol*

    (wo ist der "Haken" dieses Beitrages...??)

  3. #3
    Themenstarter
    Avatar von Robin Hood

    AW: Kleingedrucktes

    von Bedingen war die Rede - nicht von allgemeinen Geschäftsbedingungen- den Scheiß halt, den niemand ließt... aber man klickt es halt an

    Kerberos, deinen Witz verstehe ich gerade nicht ?!

    http://www.rebellogblog.com/graphics/erotic/peep01.gif

  4. #4

    AW: Kleingedrucktes

    Es heisst AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  5. #5
    Themenstarter
    Avatar von Robin Hood

    AW: Kleingedrucktes

    also war das agb ?
    neulich....
    ich glaube, da war noch was ?! Jedenfalls keine Falle meinerseits! ( Kein Haken)

  6. #6

    AW: Kleingedrucktes

    Es gibt nur AGB; jedenfalls kenne ich keine anderen Bedingungen, die lt. BGB relevant wären.

  7. #7
    Themenstarter
    Avatar von Robin Hood

    AW: Kleingedrucktes

    Nee, das war noch was anderes, was Englisches vielleicht? ist noch nicht lange her

  8. #8
    Michael
    EULA vielleicht?
    Michael

  9. #9
    Themenstarter
    Avatar von Robin Hood

    AW: Kleingedrucktes

    Vielleicht - wofür steht EULA , bitte`?

  10. #10

    AW: Kleingedrucktes

    https://secure.wikimedia.org/wikiped...-Lizenzvertrag EULA

    Wichtiger Absatz:

    In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.

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