OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen


OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

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OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

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  1. #1

    Daumen hoch OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    Würde ja auch endlich mal Zeit, wenn sich hierbei etwas ändert.

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  2. #2

    AW: OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    Das ist schon Jahre überfällig gewesen!

  3. #3

    AW: OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    Schön. Dann wird in der UE des Absahners halt künftig expliziet auf das "Werk" hingewiesen und nicht mehr auf sämtliche Werke des Rechteinhabers.

    An dem eigentlichen Problem § 97a Abs. 2 und der Aufhebung dessen durch § 101 um an die Adressen zu kommen wird sich dadurch auch nichts ändern.

    Das Landegericht folgt übrigens dem OLG nicht. Zumindest nicht hier in Köln ...womit Absahner wenn sie den klagen zum Landgericht gehen oder Gerichte die immer für sie entscheiden ...

    Man beachte die Posse um Heidelberg, wo WF unbedingt nach München will, da er da immer gewinnt ...
    http://www.rechtsanwaltskanzlei-urhe...nach_Abmahnung

  4. #4
    Themenstarter
    Avatar von Kerberos

    AW: OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    Die Kölner Gerichtsbarkeit scheint eh unter einem anderen Scheffel zu leben

    Aber immerhin kommt wenigstens mal etwas Bewegung in die Sache; das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

  5. #5

    AW: OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    Zitat Zitat von Kerberos Beitrag anzeigen
    Aber immerhin kommt wenigstens mal etwas Bewegung in die Sache; das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
    Nö, nicht wirklich.

    Immer noch 300000 Beschlüsse pro Monat um an Adressen zu kommen:
    heise online - Provider geben monatlich Nutzerdaten zu 300.000 Verbindungen heraus

    Und solange das nicht geändert wird, bewegt sich da gar nichts:
    VZBV nimmt zu § 97a II UrhG Stellung – Deckelung der Anwaltsgebühren greift in der Praxis nicht | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

    Und es wird weiter so von den Absahnern verfahren:
    PETRINGS.DE: Mit allen Mitteln: Die psychologischen Tricks bei Abmahnung wegen Filesharing

    Edit: Im Moment greift man sogar auf 1,5 - 2 jahre alte Logs zurück und mahnt diese ab. Was natürlich mit der mit der "unverzüglich zu beseitigenden Raubkopiermördertätigkeit" nicht übereinkommt. Der "Schaden" der ja entsteht sollte ja umgehend abgewendet werden ... ab er ob er das nach der Zeit noch tut?

  6. #6

    AW: OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

    Ich will die Drogen auch haben (das ist schon fast genauso gut wie das Urteil vom LG Köln, das man alle Ports zu sichern hat, auch den der nötig ist um ins Netz zu kommen. Zur Not muß man den halt schließen.):

    LG Köln: Kein fliegender Gerichtsstand bei fehlendem Sachbezug | 10.06.2011

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