Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
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Muß ich nun meinen Antrag vorlegen um irgendwo was kaufen zu können? Oder ist das ...
Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
So langsam drehen die im Kölner Landgericht echt ab ...
Muß ich nun meinen Antrag vorlegen um irgendwo was kaufen zu können? Oder ist das schon der neuen Regelung, rückwirkend zum 01.01.2011, geschuldet "kein Alk und Glücksspiel für Hartzies"???
Zitat:Elo Forum
Bonn/Köln - Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Westdeutschen Zeitung". Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält das für eine absurde und skurrile Entscheidung. Deshalb werden ab heute Hartz IV-Bezieher aufgefordert, sich im Internetforum öffentlich zu outen. „Wir wollen doch mal sehen, wie schnell dann so eine diskriminierende Entscheidung ad absurdum geführt wird und schnellst möglichst kassiert wird“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Unter dem Titel: „Ich habe West-Lotto gespielt und bin Hartz IV“ (Ich habe West-Lotto gespielt und bin Hartz IV - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)) können sich seit heute Abend Hartz IV-Bezieher zu ihrem Lotto-Spiel bei West-Lotto bekennen. Konkret wurde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die „Westdeutschen Zeitung“ aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet. „Wenn dieser Wettanbieter meint, er müsse auf dem Rücken von Hartz IV-Betroffenen seine Konkurrenz ausschalten, weiß er anscheinend nicht, dass seine Instrumentalisierung und Diskriminierung von Hartz IV-Beziehern, für ihn Folgen haben wird, die er sich so dann nicht gewünscht hätte. Aber auch das Kölner Landgericht muss sich fragen lassen, ob diese Entscheidung noch eine Nachwehe des Karnevals ist oder man Hartz IV-Bezieher zur nicht zugehörigen Kaste zählt“, so Behrsing weiter.
AW: Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Irgend wann kommt es noch, das jeder Bezieher von Sozialleistungen mit einem "H4" ab der Jacke rumlaufen muss. Dann wird man dann auch z.B. bei Duglas und Co nicht mehr bedient. (Ist ja für einen H4-Empfänger auch nicht nötig! (Sarkasmus)
Habe die Gerichte in Deutschland denn nichts anders zu tun, als sich über so etwas Gedanken zu machen?
AW: Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Dann gugge Dir mal den ersten Teil meiner Signatur an "Met ner Pappnas jebore" das reicht doch schon. Die sind hier in Köln so irre.
Von denen ist auch das Urteil sein WLan gut abzusichern, inkl. dem Port (ich weiß grad die Nummer nicht) der benötigt wird um überhaupt ins Netz zu gehen.
AW: Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Zitat von Kerberos
Und wer bitte soll dies wie und wann kontrollieren
Größere Beträge sind dem Staat sofort zu melden und er behält gleich seinen Anteil ein (ist doch schon so, oder?) und für die Erfassung und die Aufdeckung der kleineren Beträge, das erfasst die Arge gleich mit - haben dort doch eh nichts zu tun...
AW: Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Zitat von ASHomer
und für die Erfassung und die Aufdeckung der kleineren Beträge, das erfasst die Arge gleich mit - haben dort doch eh nichts zu tun...
Ja, da werden glatt 55 ct Porto investiert, damit man da antanzt und erklärt wo 57 ct Zinsen herkommen. Wenn man dann erklärt das dieses aus einem stillgelegten und bekannten VL Vertrag bekommt, muß man wie ein Schwerverbrecher ein 3 Seitiges Schreiben unterschreiben das man auch ja nie wieder etwas vergisst (und die wußten von dem stillgelegten VL Ding!) ... ansonsten drohen 30 % Sanktionen vom Regelsatz.
Hier nachzulesen. Dies ergibt dann auch ein etwas anderes Bild.
Ich sage nicht, dass ich dieses Urteil/Entscheidung gut finde, aber es ändert die Rechtlichkeit des Beitrages erheblich.
AW: Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
ASHomer
Größere Beträge sind dem Staat sofort zu melden und er behält gleich seinen Anteil ein (ist doch schon so, oder?) und für die Erfassung und die Aufdeckung der kleineren Beträge, das erfasst die Arge gleich mit - haben dort doch eh nichts zu tun...
Sei doch nicht so unpraktisch :P
und ja es ist ein Narrenurteil "Kölle Alaaf"
Gruß
Homer
Hast mal leider nicht verstanden, was ich damit meinte
Meine Frage lautete: Wer bzw. wie soll man dies an/in einer Annahmestelle kontrollieren.
AW: Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
Zitat von urmel511
Ja, da werden glatt 55 ct Porto investiert, damit man da antanzt und erklärt wo 57 ct Zinsen herkommen. Wenn man dann erklärt das dieses aus einem stillgelegten und bekannten VL Vertrag bekommt, muß man wie ein Schwerverbrecher ein 3 Seitiges Schreiben unterschreiben das man auch ja nie wieder etwas vergisst (und die wußten von dem stillgelegten VL Ding!) ... ansonsten drohen 30 % Sanktionen vom Regelsatz.
Überteibst du hier nicht ein wenig??
Ich gehe mal davon aus, wenn du es erklären kannst, wird dich niemand in Handfesseln abführen
Ausserdem: Es gibt auch für AlG2-Empfänger gewisse Freibeträge. Ganz so extrem ist es nun auch nicht.
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