Diskutiere Wichtig!!! Warmwasser-Nachzahlung bei Hartz IV im Smalltalk Forum im Bereich Community; Habe ich heute bekommen, dürfte wohl auch für andere ganz interessant sein, und bei Bedarf bitte auch an andere weiterleiten :
Warmwasser-Nachzahlung bei Hartz IV ...
Habe ich heute bekommen, dürfte wohl auch für andere ganz interessant sein, und bei Bedarf bitte auch an andere weiterleiten :
Warmwasser-Nachzahlung bei Hartz IV - Nachschlag jetzt bis 2006 mit Musterüberprüfungsantrag geltend machen
Hallo ...,
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.12.2010 können viele im Hartz IV-Bezug (besondere in Nordrhein-Westfalen noch rückwirkend einen Nachschlag für ihre Heizkosten geltend machen. Am Mittwoch hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, dass die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften auch für die Zeit von vor Februar 2008 überhöhte Abzüge für die Warmwasseraufbereitung zurückzahlen müssen. (Az: B 14 AS 61/09 R)
Die Kosten für warmes Wasser sind jedoch in der Regelleistung enthalten. Heizkosten werden hingegen zusätzlich bezahlt. Bis zum 27.02.2008 (und oftmals darüber hinaus) nahmen viele Jobcenter prozentuale Abzüge von den Heizkosten vor, wenn eine getrennte Abrechnung der Warmwasserkosten nicht möglich war. In Nordrhein-Westfalen betrug dieser früher grundsätzlich 18 Prozent. Im Februar 2008 entschied das Bundessozialgericht, dass im Eckregelsatz bereits 1,8029% enthalten ist.
Bisher stellten sich die Behörden auf den Standpunkt, dass sie rechtwidrig vorgenommene Abzüge nur bis zum 28.02.2008 erstatten müssten, da es eine Sonderreglung geben würde, wonach für Zeiträume vor höchstrichterlichen Entscheidungen keine Pflicht zur Nachzahlung bestünde (Sonderrecht für die Bundesagentur für Arbeit oder ähnliche Behörden: § 40 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB II iVm § 330 Abs 1 SGB III). ‚Dies sah jedoch das Bundessozialgericht am 15.12.2010 anders und stellte klar, dass diese Regelung hier nicht gelten würde, weil es an einer einheitlichen Verwaltungspraxis der kommunalen Leistungsträger gefehlt hat.
1. Der Überprüfungsantrag gilt nur Betroffene, deren Warmwasser in den Heizkosten enthalten ist.
2. Es wurde ein prozentualer Abzug von den Heizkosten (!!!) vorgenommen oder
3. ein sonstiger pauschaler Abzug vorgenommen, der deutlich über den im Überprüfungsantrag lag/liegt.
4. Auf keinen Fall sollte von Euch ein Antrag gestellt werden, wenn Warmwasser, das nicht in den Heizkosten enthalten ist oder wenn für das Warmwasser für das eine separate Abrechnung vorliegt.
5. Sollten die prozentualen Abzüge unter den im Überprüfungsantrag genannten Beträge für Jahre 2005 bis heute liegen, dann stellt bitte auch keinen Antrag.
6. In den fällen 4-5 könnte es nämlich passieren, dass dann von Euch Geld zurück gefordert wird.
Also: prüft bitte genau!!!!
Bitte die Anträge unbedingt bis 31.12.2010 (spätestens 23.59 Uhr) einreichen (Faxnachweis, Abgabe mit Bestätigung, Einschreiben mit Rückschein) Für den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs seit ihr verantwortlich. Das gilt auch für höhere Gewalt.
Leitet diese Infos auch an Bekannte von Euch weiter!
AW: Wichtig!!! Warmwasser-Nachzahlung bei Hartz IV
Zitat von pefo
Ob man das auch machen kann, wenn man schon über ein Jahr aus dem Bezug raus ist???
Natürlich!
Dabei ist die Berechnungsgrundlage ja der Zeitpunkt des Bezugs. Und durch den Spruch des BSG wurde Dir zu diesem Zeitpunkt unrechtmäßig etwas abgezogen, was Du nun zurückfordern kannst!
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