Um Urheberrechte zu verletzen, genügt es in bestimmten Fällen, im Web einen Link besonders geschickt auf fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu setzen – nämlich dann, wenn man damit Schutzmaßnahmen, die der Rechteinhaber gegen die unbefugte Nutzung seiner Inhalte getroffen hat, bewusst aushebelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ....
Urteil 2010-09-29
Urteil 2003-07-17


