Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2)
Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände
1 Lebende Tiere, und zwar
a)Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde
b)Maultiere und Maulesel
c)Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere
d)Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere
e)Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere
f)Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere
g)Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner)
h)Hauskaninchen
i)Haustauben
j)Bienen
k)ausgebildete Blindenführhunde
2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
3 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig
5 Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar
a)Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel
b)(weggefallen)
c)rohe Knochen
6 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln
7 Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel
8 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
9 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
10 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar
a)Kartoffeln, frisch oder gekühlt
b)Tomaten, frisch oder gekühlt
c)Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt
d)Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
e)Salate (Lactuca sativa) und Chicoree (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt
f)Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
g)Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
h)Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
i)anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
j)Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
k)Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
l)Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
m)getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
n)Topinambur
11 Genießbare Früchte und Nüsse
12 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
13 Getreide
14 Müllereierzeugnisse, und zwar
a)Mehl von Getreide
b)Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
c)Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
15 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
16 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß und Pulver von genießbaren Früchten
17 Stärke
18 Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon
19 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
20 (weggefallen)
21 Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee
22 Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohr
23 Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen
24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
25 (weggefallen)
26 Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und zwar
a)Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett
b)Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit Lösungsmitteln ausgezogen
c)Oleomargarin
d)fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen, auch raffiniert
e)tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
f)Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöle
27 (weggefallen)
28 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
29 Zucker und Zuckerwaren
30 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
31 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
32 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
33 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
34 Wasser, ausgenommen - Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, - Heilwasser und - Wasserdampf
35 Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig Prozent des Fertigerzeugnisses
36 Speiseessig
37 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
38 (weggefallen)
39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung
40
a)handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate
b)Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)
41 D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen
42 Essigsäure
43 Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins
44 (weggefallen)
45 Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
46 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch
47 Gelatine
48 Holz, und zwar
a)Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen
b)Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt
49 Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, und zwar
a)Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten)
b)Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten)
c)Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder
d)Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
e)kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografischer Pläne und Globen, gedruckt
f)Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sammlungsstücke
50 (weggefallen)
51 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
52 Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen, und zwar
a)künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör
b)orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör
c)Prothesen, ausgenommen Teile und Zubehör
d)Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und Zubehör
53 Kunstgegenstände, und zwara)Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke
b)Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
c)Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art
54 Sammlungsstücke
a)zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen dieser Art
b)von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem Wert
c)von münzkundlichem Wert, und zwar
aa)kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld
bb)Münzen aus unedlen Metallen
cc)Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt