"Wenn ein Internet-Nutzer auf einer Seite seine persönlichen Daten angibt und einen Anmelde-Button klickt, begründet dies nicht einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt festgestellt."
Quelle: Verbraucherschutz: Gericht stoppt Abzocke im Netz | Nachrichten | hr


