Schwarzsurfen


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  1. #1
    Gast23511

    Schwarzsurfen

    Die Einwahl in unverschlüsselte Funknetze ist nicht strafbar.

    Urteil zu unverschlsseltem WLAN-Netzwerk - Fremder Funkkontakt - Digital - sueddeutsche.de

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  2. #2

    AW: Schwarzsurfen

    Na der hat aber ´nen Bart.

  3. #3
    Gast23511

    AW: Schwarzsurfen

    Zitat Zitat von Tha.Piranha Beitrag anzeigen
    Na der hat aber ´nen Bart.
    Das Urteil ist von heute und somit kann das höhstens stoppelig sein.

  4. #4

    AW: Schwarzsurfen

    Neues Urteil, mit keinerlei Veränderung?!

  5. #5

    AW: Schwarzsurfen

    Hey die haben mich gerade auf ne Superidee gebracht!!!
    Wenns doch nicht Strafbar ist.....
    Da spar ich Monatlich aber reichlich okken....

  6. #6

    AW: Schwarzsurfen

    Zitat Zitat von Ödelgedödel Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist von heute und somit kann das höhstens stoppelig sein.
    Ne, hat schon ein paar Monate ... ich habe es zumindest schon seit dem 11.08.2010 ...

  7. #7

    AW: Schwarzsurfen

    Konnte bei mir auch ein paar Euro sparen,kann hier aus 3 offenen W-Lans wählen.Nur blöd das sie nicht schneller sind als mein Anschluss.

    mfg

  8. #8

    AW: Schwarzsurfen

    Noch nie WarChalking praktiziert?
    WarChalking ? Wikipedia

  9. #9
    Gast23511

    AW: Schwarzsurfen

    Bei diesem Urteil ging es um die Beschwerde der Staatsanwaltschaft und somit ist dies Urteil neu und als Bestätigung der Verbindlichkeit zu verstehen.

    Zitat:
    Das Landgericht wies damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Wuppertaler Amtsgerichts zurück, das den Antrag der Strafverfolger auf Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen "Schwarzsurfer" ablehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Internet-Nutzer vorgeworfen, sich mit seinem Laptop in das unverschlüsselte Funknetzwerk eingewählt zu haben, um unrechtmäßig die Kosten für die Internetverbindung zu sparen.

    Vorher war die Sache noch in der Schwebe.

    Also doch nicht so alt.

  10. #10

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