Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat


Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

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Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

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  1. #1
    Gast1308102

    Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Soeben gefunden

    WLAN: Nutzung ungeschützter WLAN nicht strafbar

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  2. #2

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Klasse noch ein Freifahrtsschein für die Abmahnzecken weiter abzumahnen ob berechtigt oder nicht ...

  3. #3

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Man hat schließlich sein WLAN auch "marktüblich" zu sichern.

    heise online - WLAN-Urteil: BGH verlangt "marktübliche" Sicherung von WLANs [Update]

    Meine Meinung dazu: Wenn ich etwas bereitstelle habe ich auch dafür zu sorgen, dass nur der/die darauf zugriff haben, die sollen.

    MfG,
    Trooper84

  4. #4

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Oh ja, auch dieses Urteil ... ein Freifahrtsschein für die Abmahnzecken. Denn mit dem Urteil hebeln sie den § 97a 2 aus:

    § 97a UrhG Abmahnung

    Erfreue Dich an diesen Urteilen, wenn Dir trotz Absicherung WLan oder gar Nutzung nur von Internet mit Kabel Abmahnungen ins Haus flattern ... denn Du bist Schuld, da es dann Zivilrecht ist, und Du beweisen mußt das alles korrekt war.

  5. #5
    stealther

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    § 97a
    Abmahnung

    (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

    (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


    Muss ja erst mal geprüft werden und nachgewiesen werden.
    Es lässt ja auch keiner sein Auto unverschlossen auf der Strasse stehen, was eben auch eine

    Verleitung zu einer Straftat wäre

  6. #6

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Rolf, glaube mir Du mußt beweisen das Du unschuldig bist. Nicht die Abmahnzecke.

    Der wedelt mit seinen angeblich geloggten Daten. Und mit diesen bekommt er von der Staatsanwaltschaft den Beschluß um beim Provider die Namen zu erfahren.

    Und ab da ist es Zivilrecht. Und Du bist der, der beweisen muß, nicht mehr die Zecke.

  7. #7

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Wer sein Netz nicht ,wie es so schön heist, "marktüblich" absichert hat es auch nicht anders verdient. Was ist denn bitte so schwer daran nen eigenen Key einzugeben, welcher schön kryptisch ist. Es verlangt niemand sich nen Radius-Server hinzustellen.
    Außerdem ist im deutschen Recht immernoch der Kläger in der Beweispflicht, egal ob Zivilrecht oder nicht.

  8. #8

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Zitat Zitat von Trooper84 Beitrag anzeigen
    Wer sein Netz nicht ,wie es so schön heist, "marktüblich" absichert hat es auch nicht anders verdient. Was ist denn bitte so schwer daran nen eigenen Key einzugeben, welcher schön kryptisch ist. Es verlangt niemand sich nen Radius-Server hinzustellen.
    Außerdem ist im deutschen Recht immernoch der Kläger in der Beweispflicht, egal ob Zivilrecht oder nicht.
    Lese Dich da mal ein. Das ist im Deuschen Recht nur im Strafrecht so. Im Zivilrecht mußt Du die Beweise vorlegen.

  9. #9
    stealther

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Zitat Zitat von urmel511 Beitrag anzeigen
    Rolf, glaube mir Du mußt beweisen das Du unschuldig bist. Nicht die Abmahnzecke.

    Der wedelt mit seinen angeblich geloggten Daten. Und mit diesen bekommt er von der Staatsanwaltschaft den Beschluß um beim Provider die Namen zu erfahren.

    Und ab da ist es Zivilrecht. Und Du bist der, der beweisen muß, nicht mehr die Zecke.
    Woher hat er die Daten (BDSG...), wie kam er zu diesen Daten (auch als Anwalt hat er keinen Freibrief) und dann soll er doch die angeblich geloggten Daten erst mal zur Verfügung stellen - und hierzu wäre er rechtlich verpflichtet.

    Erst wenn eine Abmahnung wirklich berechtigt ist, Beweise vorliegen, dann könnte man ...
    Vorher gäbe es von mir keinen Heller
    Ausserdem sind die Abmahnkanzleien hinreichend, auch bei Gericht, bekannt, so dass auch hier eine sehr gute Chance besteht, um ohne einen Cent aus solchen Geschichten raus zu kommen.

  10. #10
    stealther

    AW: Fremdsurfen in ungeschützten WLAN ist keine Straftat

    Zitat Zitat von urmel511 Beitrag anzeigen
    Lese Dich da mal ein. Das ist im Deuschen Recht nur im Strafrecht so. Im Zivilrecht mußt Du die Beweise vorlegen.
    Soviel dazu

    LG Erfurt: Abmahner in der Beweispflicht
    https://secure.wikimedia.org/wikiped...der_Beweislast
    Zivilrecht für Anfänger Aktuell

    Hatte ich vergessen zu posten

    Das Urteil

    Ansonsten einfach mal dort anrufen und nachfragen

    http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/...ht-medienrecht
    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/in...abmahnung.html

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