Diskutiere BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber im IT-News Forum im Bereich Community; Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf ...
Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
Ob das aber nun so Grundsätzlich gehandhabt wird sei einmal dahingestellt.
Es ging ja um einen speziellen Fall. Wo der "alte Mann" im Urlaub war und dies auch nachweisen konnte.
Wenn man erst einmal beweisen muss - weil man nicht zufällig im Urlaub war - das man es nicht selbst war, wird das schwieriger.
Aber ein WLAN zu verschlüsseln ist ja nun auch kein "Hexenwerk".
Ob das aber nun so Grundsätzlich gehandhabt wird sei einmal dahingestellt.
Es ging ja um einen speziellen Fall. Wo der "alte Mann" im Urlaub war und dies auch nachweisen konnte.
Wenn man erst einmal beweisen muss - weil man nicht zufällig im Urlaub war - das man es nicht selbst war, wird das schwieriger.
Aber ein WLAN zu verschlüsseln ist ja nun auch kein "Hexenwerk".
Wenn ich ausser Haus gehe, oder gar in Urlaub fahre, dann wäre mein W-Lan aus. Ist genau so blöde, wenn man in Urlaub fährt und den Gashahn offen lässt...
Und ob alter Mann, oder altes Weib, das spielt hier auch keine Rolle.
Das Problem war ja das sein WLan offen war und nicht verschlüsselt. So gesehen ist das Urteil auch richtig. Aber er hat ja nicht viel zu zahlen "Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an)"
Für die Dummheit wären 1000 Euro sicher angebracht; kostet alles Geld, das den Steuerzahler wieder belastet. Die Gerichts- u. Verwaltungskosten, die hier wieder anfallen, da reicht nicht mal ein Tausender