BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber


BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

Diskutiere BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber im IT-News Forum im Bereich Community; Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf ...


BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

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  1. #1

    BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."

    heise online - BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

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  2. #2
    stealther

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Das ist doch ein korrektes Urteil, finde ich.
    Man kann nicht immer andere für seinen eigenen Blösinn haftbar machen

  3. #3
    Themenstarter

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Ob das aber nun so Grundsätzlich gehandhabt wird sei einmal dahingestellt.
    Es ging ja um einen speziellen Fall. Wo der "alte Mann" im Urlaub war und dies auch nachweisen konnte.
    Wenn man erst einmal beweisen muss - weil man nicht zufällig im Urlaub war - das man es nicht selbst war, wird das schwieriger.

    Aber ein WLAN zu verschlüsseln ist ja nun auch kein "Hexenwerk".

  4. #4
    stealther

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Zitat Zitat von reset Beitrag anzeigen
    Ob das aber nun so Grundsätzlich gehandhabt wird sei einmal dahingestellt.
    Es ging ja um einen speziellen Fall. Wo der "alte Mann" im Urlaub war und dies auch nachweisen konnte.
    Wenn man erst einmal beweisen muss - weil man nicht zufällig im Urlaub war - das man es nicht selbst war, wird das schwieriger.

    Aber ein WLAN zu verschlüsseln ist ja nun auch kein "Hexenwerk".
    Wenn ich ausser Haus gehe, oder gar in Urlaub fahre, dann wäre mein W-Lan aus. Ist genau so blöde, wenn man in Urlaub fährt und den Gashahn offen lässt...
    Und ob alter Mann, oder altes Weib, das spielt hier auch keine Rolle.

    Wie blöde ist die Menschheit eigentlich

  5. #5

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Das Problem war ja das sein WLan offen war und nicht verschlüsselt. So gesehen ist das Urteil auch richtig. Aber er hat ja nicht viel zu zahlen "Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an)"

  6. #6
    stealther

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Für die Dummheit wären 1000 Euro sicher angebracht; kostet alles Geld, das den Steuerzahler wieder belastet. Die Gerichts- u. Verwaltungskosten, die hier wieder anfallen, da reicht nicht mal ein Tausender

  7. #7
    Themenstarter

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Da muss ich Dir Recht geben.
    Auch wenn er keine Ahnung von der Materie hat, wäre es schon drin gewesen den Stecker zu ziehen.

  8. #8
    stealther

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Zitat Zitat von reset Beitrag anzeigen
    Da muss ich Dir Recht geben.
    Auch wenn er keine Ahnung von der Materie hat, wäre es schon drin gewesen den Stecker zu ziehen.
    Stimmt - bei solchen Leuten sollte man generell den Stecker ziehen

  9. #9
    Themenstarter

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Was ich in diesem Zusammenhang auch immer wieder klasse finde: Den Routernamen in der SSID und Standard Username, Passwort.

  10. #10
    stealther

    AW: BGH zu Störerhaftung für WLAN Betreiber

    Ein Nachbar hat seinen Vor- u. Nachnamen eingegeben, samt Strasse; sonst noch Fragen

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