Diskutiere offenes Wlan? im IT-News Forum im Bereich Community; wie das wohl ausgeht...
Am 12.05.2010 will der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung zur Haftung im Internet (Az. I ZR 121/08) verkünden. Es geht ...
Am 12.05.2010 will der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung zur Haftung im Internet (Az. I ZR 121/08) verkünden. Es geht um die Frage, ob private Internetnutzer, die in ihrem Haushalt ein Funknetz (WLAN) betreiben, von Rechts wegen verpflichtet sind, dieses so zu konfigurieren, dass Außenstehende darüber nicht auf das Internet zugreifen und so anonym Rechtsverletzungen begehen können.
Richtig so! Sollen sie ruhig einführen, das dies zur Pflicht wird!
Eine WPA/WPA2 Verschlüsselung einzurichten ist ja nun kein Hexenwerk.
Und wenn ich es alleine nicht kann, frage ich den 12 Jährigen von nebenan!
Richtig so! Sollen sie ruhig einführen, das dies zur Pflicht wird!
Eine WPA/WPA2 Verschlüsselung einzurichten ist ja nun kein Hexenwerk.
Und wenn ich es alleine nicht kann, frage ich den 12 Jährigen von nebenan!
Wenn überhaupt!
Bei den neueren ist das sogar schon an!
Ich hab in meiner Nachbarschaft 21 WLANs und davon sind 2 offen.
(Eines mit 90% und das andere mit 75%)
Gut wenn das Netz mal eine Störung hat!
So ungefähr geht es bei mir auch. 15 Netze und mindestens zwei davon sind offen.
Gut, wenn der Betreiber des Netzes dies so will - Bitte!
Das Problem ist aber - wirst Du beim Surfen in so einem Netz erwischt, unabhängig davon ob der Betreiber dies erlaubt, dann verknacken sie Dich.
Allerdinsg machen sich die wenigsten Gedanken darüber, was passieren kann. Ich dazu nur "Störerhaftung" - stellt wirklich jemand was an mit dem Zugang zu einem solchen Netz, dann ist der Betreiber in der Haftung (eben die Störerhaftung) und das kann keiner ernstlich wollen.
Ich hab hier kein Problem mit solchen Sachen - Erstens hab ich hier Lan, WLan ist immer aus. Zweitens, wir erstellen gerade fürs Haus ein WLan - damit die Mieter Internetzugang für lau haben.
Dass ich damit auch sicherstellen muss, dass die Nutzer identifiziert werden können - ist klar.
ja, allerdings geht es ja nicht darum WAS sicher ist, sondern um die Rechtsfrage, inwieweit ist es strafbar, es nicht zu tun.
Finde es schon etwas knifflig, da einen Rechtsspruch zu finden.
Eigentlich ist es ja schon strafbar, wenn jemand mein "offenes" Netz benutzt.
Angenommen, ich verschlüssele jetzt mit WEP, ist ja schon recht einfach geknackt worden.
So, ok, das knacken ist widerrum strafbar. Aber wie gesagt, ein offenes zu benutzen ja auch.
Und selbst wenn ich WPA2 nehme, ABER mein Password einfach "PASSWORD" ist. Da käme ja eventuell dann auch jemand mal drauf.
Die Frage ist, in wieweit bin ICH da dann haftbar.
Und das zu entscheiden, für ALLE möglichen Fälle, das dürfte nicht einfach sein.
Etwas vergleichbar mit meiner Wohnungstür. Rechtlich gesehn, wenn ich die Türe nur anlehne und es geht jemand in meine Wohnung und entwendet was, so macht er sich des unbefugten Eindringens und Diebstahl schuldig.
Und nicht ICH.
Die Sache mit der Versicherung ok, aber das ist ja auch ne andere GEschichte. Hier geht es um die Rechtssprechung.
Wie gesagt, bombadiert mich nicht mit Dingen wie: "Aber WPA2 ist doch klar das man das macht", das weiß ich ja selber. Aber der Post geht ja um die "reine Rechtssprechung".
ja, allerdings geht es ja nicht darum WAS sicher ist, sondern um die Rechtsfrage, inwieweit ist es strafbar, es nicht zu tun.
Finde es schon etwas knifflig, da einen Rechtsspruch zu finden.
Eigentlich ist es ja schon strafbar, wenn jemand mein "offenes" Netz benutzt.
Angenommen, ich verschlüssele jetzt mit WEP, ist ja schon recht einfach geknackt worden.
So, ok, das knacken ist widerrum strafbar. Aber wie gesagt, ein offenes zu benutzen ja auch.
Und selbst wenn ich WPA2 nehme, ABER mein Password einfach "PASSWORD" ist. Da käme ja eventuell dann auch jemand mal drauf.
Die Frage ist, in wieweit bin ICH da dann haftbar.
Und das zu entscheiden, für ALLE möglichen Fälle, das dürfte nicht einfach sein.
Etwas vergleichbar mit meiner Wohnungstür. Rechtlich gesehn, wenn ich die Türe nur anlehne und es geht jemand in meine Wohnung und entwendet was, so macht er sich des unbefugten Eindringens und Diebstahl schuldig.
Und nicht ICH.
Die Sache mit der Versicherung ok, aber das ist ja auch ne andere GEschichte. Hier geht es um die Rechtssprechung.
Wie gesagt, bombadiert mich nicht mit Dingen wie: "Aber WPA2 ist doch klar das man das macht", das weiß ich ja selber. Aber der Post geht ja um die "reine Rechtssprechung".
Ich bin da schon gespannt.
Wenn ich mein WLan bewusst nicht verschlüssle um anderen das Surfen zu ermöglichen - dann wird versucht, genau aus dieser Willenserklärung einen Straftatbestand zu konstruieren. Als mündiger Bürger habe ich das Recht mein Eigentum anderen zur Nutzung zu überlassen.
Es ist nicht Sache des Staates, darüber zu befinden - ob mein Eigentum zu Unrecht genutzt wurde. Dies muss ich entscheiden!
Genau aus diesem Grund wird bei Straftaten unterschieden zwischen Offizial- und Antragsdelikt. Diese Unterscheidung möchte der Staat hier abschaffen um eine Handhabe zu bekommen - vermeintliche Terroristen ausschalten zu können. Dass damit in meine Grundrechte eingegriffen wird - interessiert keinen mehr.
Dann soll dieser Staat doch gleich meine Grundrechte abschaffen und die totale Überwachung zum Staatsziel erklären.